IV Das Bürgerkomitee und die Erfurter Demonstrationen nach dem 4. Dezember 1989 bis zur Gründung der Behörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR am 4. Oktober 1990

Die Organisation und Durch- bzw Weiterführung der Demonstrationen blieb vorrangige Aufgabe des Bürgerkomitees. Demonstrationen und Bekanntgabe von Arbeitsergebnissen BK waren im gesamten Zeitraum bis Juni 1990 politisches Druckmittel; immer unter der Maßgabe „Keine Gewalt“!

14. Das Bürgerkomitee und die Blockade der Volkskammer

Auf der Sitzung der Volkskammer am 12.1.1990 sollte über die Gründung eines neuen Geheimdienstes entschieden werden.

Mitglieder des Erfurter Bürgerkomitees hatten zu dem Themenkomplex ”Auflösung des MfS/AfNS“ einen Neun- Punkte- Forderungskatalog erarbeitet, den sie den Abgeordneten überreichen wollten. [1] Darin war festgelegt:

  • Sofortige Auflösung des Staatssicherheitsdienstes, einschließlich des Amtes für Verfassungsschutz,
  • Kein neues Sicherheitsamt,
  • Bekämpfung von Rechtsradikalität und Terrorismus durch die Volkspolizei,
  • Sofortige Aufklärung von Verbrechen des MfS und Einleiten von Verfahren gegen Mitglieder des MfS und der SED,
  • Verzicht auf die Ausgleichszahlung für entlassene Angehörige des MfS.

Über die Aktivitäten des Bürgerkomitees in der Stadt Erfurt hinaus erzeugte folgendes Vorgehen besondere Aufmerksamkeit:

Flugblatt vom 9.1.1990 mit dem Aufruf zur Blockade der Volkskammersitzung

34 Erfurter Bürgerrechtler fuhren in den Nachtstunden vom 11. zum 12.1.1990 nach Berlin. Unterstützung aus anderen Bezirken erhielt das Bürgerkomitee Erfurt nicht, obwohl die Aktion den Leitungen des „Neuen Forum“ bekannt war. In Berlin verteilten die Erfurter zunächst ihre Flugblätter. Sie konnten Berliner Taxi-Fahrer für ihre Aktion gewinnen, die sich bereit erklärten einen Autokorso um die Volkskammer zu veranstalten.

Die Mitglieder des Bürgerkomitees postierten sich vor den Eingängen der Volkskammer und übergaben den Abgeordneten ihre Flugblätter.

Dabei traf Matthias Büchner auf den Minister­präsidenten Modrow, dem er kurzer­hand die Forde­rung des Bürger­komitees vortrug. Er teilte ihm wei­ter mit, dass die Bürgerbe­wegun­gen in den südli­chen Landes­tei­len Streikbereit­schaft signalisiert hätten, wenn es zur Bildung eines neuen Geheim­dienstes käme!

Matthias Büchner und Barbara Sengewald wurden zur Teilnahme an der Volkskammer-Sitzung eingeladen. Nach ihrer Aussage hat Modrow innerhalb einer halben Stunde sein Redekonzept geändert, so dass im Ergebnis der Volkskammer-Sitzung von der Planung und Errichtung eines neuen Geheimdienstes Abstand genommen wurde.

Bild 28 Zeitungsbericht   Archiv GfZ

15. Das Bürgerkomitee und seine Aktivitäten vor der Volkskammer­wahl am 18. 3. 1990

Nach der Bekanntgabe der Kandidaten zur Wahl der Volkskammer in der Tagespresse waren durch die Unabhängigen Untersuchungskom­mission (die Regierungskommission war ab Anfang März in Unabhän­gige-Untersuchungs-Kommission umbenannt worden) am 16.3.1990 beim Durcharbeiten von Akten und Karteikarten Unterlagen gefun­den worden, die mehrere dieser Kandidaten als Stasi-Informanten (IM's) belasteten. Die gesichteten Unterlagen gaben Anlass zu der Annahme, dass „eine nicht unbedeutende Gruppierung von ehemali­gen Stasi-Kontaktpersonen in der Volkskammer aktiv werden würde”, bemerkte die Thüringer Allgemeine am 19.3.1990

Die Namen und Anzahl der verdächtigen Personen wurden vom Bürgerkomitee aber nicht bekannt gegeben. Das wurde nach reiflicher Überlegung so entschieden, weil der Datenschutz von Personen als unbedingt wichtig erachtet wurde, wenn man sich auf dem Weg in ein demokratisches Staatswesen befindet.

Zugleich unterlagen Angehörige der Unabhängigen Untersuchungs­kommission der unbedingten Schweigepflicht. Damit war eine Information an die Öffentlichkeit unmöglich.

Der Ministerpräsident, einige Minister der Regierung Modrow und die Landeswahlvorsitzende Petra Pläss (SED-PDS) (die spätere Vize­präsidentin des Bundestages) wurden jedoch über die Erkenntnisse der Unabhängigen Untersuchungskommission informiert.

Die Minister Eppelmann (DA) und Sebastian Pflugbeil (NF) haben nach Kennt­nisnahme der Informationen durch das Erfurter Bürgerkomitee verhalten reagiert, bemühten sich aber im Vorfeld der Wahl um eine Klärung, die aber nicht gelang.

Eine Presseerklärung zu den aufgetretenen Spitzel-Vermutungen lehnte der Regierungsbeauftragte Schenk ab. Vielmehr sollten die Parteivorsitzenden der Parteien dafür sorgen, dass die belasteten Personen ihre Kandidatur zurückziehen.

Der Regierungsbeauftragte Schenk informierte noch am 16.3.1990 in zwei Schreiben nach Berlin über ”Verletzung des Personendaten­schutzes” durch zwei Mitglieder der Unabhängigen Untersuchungs­kommission Erfurt, Holger Eisenberg (DA) und Elmon Karran (DA).

Darin äußerte er die Ansicht, dass die zwei genannten Vertreter des Bürgerkomitees für eine weitere Mitarbeit in der Unabhängigen Untersuchungskommission nicht tragbar sind. Strafrechtliche Maßnahmen als Folgerung könne er aber nicht beurteilen. [2]

Die Reaktionen aus Berlin auf die Mitteilungen Schenks kamen für das Bürgerkomitee und seine Vertreter in der Unabhängigen Unter­suchungskommission völlig überraschend.

Vom Leiter des Komitees zur Auflösung des AfNS Berlin, Eichhorn, erfolgte am 21.3.90 beim Generalstaatsanwalt der DDR Dr. Joseph eine Anzeige gegen die Vertreter des Bürgerkomitees in der Unab­hängigen Untersuchungskommission wegen ”Verstößen gegen den Schutz persönlicher Daten der Bürger gemäß Festlegungen  im Beschluss des Ministerrates vom 8.2.1990 über weitere Maßnahmen zur Auflösung des ehemaligen AfNS.”, mit der Bitte, die strafrecht­liche Verantwortlichkeit der genannten Mitglieder  zu prüfen und Eichhorn zu informieren. Der Anzeige waren die Mitteilungen von Schenk vom 16.3. beigefügt. [3]

Der Generalstaatsanwalt Dr. Joseph reagierte darauf und wies den Erfurter Bezirks-Staatsanwalt Volkmar Kölzsch (der selbst als Mitglied in der Regierungskommission / Unabhängigen Untersuchungskommission tätig war) an, mit jedem Vertreter der Unabhängigen Untersuchungs­kommission ein persönliches Gespräch zu führen. Dabei sollte er auf die Konse­quenzen der Behinderung eines Landeswahlgangs, auf die eine Gefängnisstrafe nicht unter 5 Jahren stand, hinweisen.

Daraufhin ergriff das Bürgerkomitee nach einer ersten Beratung unverzüglich juristisch unbedenkliche Gegenmaßnahmen. Am Abend des 16.3.1990 wurde auf einer Pressekonferenz die Bevölkerung informiert und über die Aktenfunde berichtet. Dabei gab das Bürgerkomitee weder Anzahl noch Namen der Kandidaten bekannt.

Die Pressekonferenz brachte nicht den erhofften Erfolg. Nur die TA brachte am 17.3.1990 eine Meldung, dass die Bürgerwache erklärt habe, dass ihr Informationen vorlägen, ”wonach mehrere Spitzen­politiker aus Thüringen IM's der Stasi gewesen seien. Namen könnten nicht genannt werden, da das Bürgerkomitee bis zum 19. März an die Schweigepflicht gebunden sei”:

Von der ”Aktuellen Kamera” des DDR-Fernsehfunks wurde diese Meldung dementiert. Eine Gegendarstellung des Bürgerkomitees nützte nichts.

Daraufhin wurden die entsprechenden Karteikarten am 19.3.1990 (der erste Übergabetermin am 16.3.1990 war nicht zustande gekom­men, weil der durch Modrow instruierte Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwaltschaft sich weigerten die Unterlagen an sich zu nehmen) der Staatsanwaltschaft gegen Quittung und Gegenzeich­nung durch Staatsanwalt Volkmar Kölzsch, ausgehändigt, der eine sichere Aufbewahrung zusicherte. Am 20.3.1990 berichtete die TA, dass von den Volkskammerkandidaten des Bezirkes Erfurt ”min­destens drei und höchstens 8 als Stasi –Mitarbeiter belastet seien.” [4]

In der Folge der geschilderten Abläufe wurden von Schenk alle Mit­glieder der Unabhängigen Untersuchungskommission, die an der Aufdeckung der Stasi-Verstrickung von Abgeordneten mitgewirkt hatten, von ihrer weiteren Mitarbeit im Unabhängigen Untersu­chungskommission entbunden. Gegen zwei Angehörige der Unab­hängigen Untersuchungskommission wurde ein Untersuchungs­verfahren wegen Geheimnisverrat gemäß § 245 StGB der DDR eingeleitet. [5]

Außerdem untersagte der Generalstaatsanwalt eine weitere Tätigkeit der Unabhängigen Untersuchungskommission. Dieses Arbeitsverbot für den Untersuchungsausschuss war für das Bürgerkomitee ein deutliches Indiz für die Verhinderung einer rückhaltlosen Aufklärung und eine bewusste Strategie der Verschleierung der Stasi-Belastung von Regierungs­mitgliedern durch die Regierung.

Die Überprüfung der Kandidaten erfolgte nicht. Erst nach der Wahl wurde von der Volkskammer ein Überprüfungsausschuss eingesetzt. Das Ziel einer „stasifreien“ Volkskammer wurde nicht erreicht, denn für die Öffentlichkeit konnte nie vollständig aufgeklärt werden, wer und wie viele Mitglieder in der damaligen Volkskammer Stasi-belastet waren.

16. Das Bürgerkomitee und der Hungerstreik

Am Vorabend der Wahl erging an die Mitglieder der Unabhängigen Untersuchungskommission durch die Polizei fernschriftlich die Auffor­derung, die Räume in der Bezirksverwaltung des MfS/AfNS zu verlas­sen. Die Bewachung wurde durch Polizeikräfte in Kampfanzügen übernommen. Eine sofort einberufene Pressekonferenz sorgte für Information der Öffentlichkeit.

Damit wurde das Ende der Bürgerwache eingeläutet, die ohnehin geschwächt, mangels öffentlicher Unterstützung, nur noch mit 7 ständigen Mitgliedern tätig war. Man musste nach den Ereignissen der letzten Tage damit rechnen, dass gezielt weiteres Beweismaterial vernichtet wird. Dieter Klipphahn, Mitorganisators der Bürgerwache entschied sich für eine spektakuläre Sicherungsaktion: Er versperrte am 28.03.1990 Schächte und Gullys mit schweren Betonteilen, die nur mittels Autokran zu bewegen waren und verfüllte die auf dem Hof gelegenen Kellerzugänge mit Kies.

Aus Protest und um ein unübersehbares Zeichen zu setzten, beschlossen am 24.3.1990 drei engagierte Mitglieder der Bürgerwache, der Student Dirk Adams, der Tierpfleger Sven Braune und der Lehrer Klaus Voigt, in den Hungerstreik zu treten, um damit die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Diesem Hungerstreik schlossen sich fünf weitere Bürger in den Folgetagen an (Rolf Nestler, Jens Mempel , Andreas Licht, Falko und Frank Derer).

Der Hungerstreik begann am 28.3.1990 um 12 Uhr. Die Hungerstreikenden richteten sich im Arbeitszimmer des ehemaligen Leiters der Bezirksverwaltung des MfS Schwarz für ihre unbefristete Aktion ein.

Selbstgefertigte Transparente, die aus den Fenstern hingen, machten die Erfurter Bevölkerung auf den Hungerstreik unmissverständlich aufmerksam. Auch die Presse war sofort gegenwärtig. Damit konnten die folgenden Forderungen der Bürgerwache sehr schnell verbreitet werden, nämlich:

  • die Einstellung der Ermittlungen gegen die Mitglieder der Unabhängigen Untersuchungskommission,
  • die Aufhebung des Arbeitsverbots des Unabhängigen Untersuchungskommission in Erfurt,
  • die Akteneinsicht zur Rehabilitierung von Opfern und Bestrafung von Tätern,
  • die Überprüfung der Volkskammer-Abgeordneten durch den Unabhängigen Untersuchungskommission,

Am 29.3.1990, einen Tag nach Beginn des Hungerstreiks, organisierte das Bürgerkomitee eine Demonstration auf dem Fischmarkt.

Etwa 2000 Bürger fanden sich zu dieser Kundgebung ein. Ermuntert durch die Solidarität der Bürger für die Hungerstreikenden, richtete am 2.4.1990 das Bürgerkomitee ein öffentliches Schreiben an die Volkskammer, welches die Forderungen der Streikenden beinhaltete und worin eine arbeitsrechtliche Absicherung für die Tätigkeit der Unabhängigen Untersuchungskommission gefordert wurde. [6]

Am 6. Tag des Hungerstreiks (2.4.1990) besuchte der Regierende Bürgermeister von (West)-Berlin Walter Momper die Streikenden als erster Politiker, der sein Interesse bekundete, und sich die Gründe und Forderungen der Streikenden erläutern ließ. Entscheidungsbefugnis hatte Walter Momper nicht.

Am Morgen des 6.4.1990 trafen nacheinander drei Volkskammer-Abgeordnete von SPD und Bündnis 90 in Erfurt ein, um eine Been­digung des Hungerstreiks zu erreichen. Am Nachmittag des 6.4.1990 fand ein Gespräch mit Sebastian Pflugbeil, den Hungerstreikenden und Mitgliedern der Unabhängigen Untersuchungskommission statt. Das Gespräch endete mit einem Kompromiss. Ab 8.4.1990 sollte die Unabhängige Untersuchungskommission seine Arbeit wieder aufnehmen und die Archive nutzen können. Die Vertreter des Bürgerkomitees sollten als Beobachter oder in beratender Funktion bei der geforderten Überprüfung der Volkskammer-Abgeordneten in einem von der Volkskammer beschlossenen Untersuchungs­ausschuss mit eingesetzt werden. Im Gegenzug wurde zugesichert, den Hunger­streik zu beenden, mit Eintreffen des Legitimationsschreibens aus Berlin für den Untersuchungsausschuss. Das erfolgte am 7.4.1990. Damit konnte der elftägige Hungerstreik mit einem Erfolg beendet werden.

Am 10.4.1990 richtete die Unabhängige Untersuchungskommission erneut ein Schreiben an die Abgeordneten der Volkskammer der DDR und an die Präsidentin der Volkskammer, in dem Vorschläge für die Überprüfung der Abgeordneten durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss unterbreitet wurden.

Bild 29 Information zum Hungerstreik vom 28.3. bis 7.4.1990.  Archiv GfZ

Bild 30 Der Hungerstreik vom 28.3. bis 7.4.1990.  Foto: Archiv GfZ

Bild 27 Demonstration vor der ehemaligen Bezirksverwaltung am 5.4.1990  Foto: M. Sengewald

17. Das Bürgerkomitee nach dem Hungerstreik bis zur Gründung der Behörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Die gewachsene Bedeutung des Bürgerkomitees in der Phase des Hungerstreiks ließ relativ schnell nach. Die Bürgerwache musste wegen mangelnder Beteiligung eingestellt werden. Die Volkspolizei übernahm ab diesem Zeitpunkt allein die Sicherung des Gebäudes.

Die Vertreter der im Bürgerkomitee vertretenen Parteien nahmen immer unregelmäßiger an den Beratungen teil. Aus den am Anfang der Tätigkeit des Bürgerkomitees mitarbeitenden Fraktionen schieden immer mehr Vertreter aus. Nach der Volkskammer-Wahl stellten ganze Fraktionen ihre Mitarbeit ein und bis zur Kommunalwahl verließen auch die PDS und die Vereinigte Linke das Bürgerkomitee. Mitte Mai waren es nur noch wenige der ehemals 50 Mitglieder. Im Wesentlichen waren es Vertreter des DA, des NF, der SPD, der Offenen Arbeit, der Grünen Partei und die parteilosen Bürger.

Im Juni 1990 konstituierte sich der Sonderausschuss der Volkskammer zur Kontrolle des staatlichen Komitees zur Auflösung der Stasi, als parlamentarische Maßnahme. Vorsitzender wurde Joachim Gauck. [7]

Der 6.5.1990 war als Wahltag für die Kommunalwahl in der DDR bestimmt worden. Am 3.5.1990 informierte das Bürgerkomitee auf einer Kundgebung, über einen offenen Brief an den Innenminister Diestel. Das Schreiben behandelte die Überprüfung der Volkskammer-Abgeordneten und die der Kandidaten für die Kommunalwahl. Zweck des Schreibens war die Aufforderung zu einer klaren Stellungnahme durch den Innenminister

Von Pfarrer Heinrich Eber, der in der Zwischenzeit zum Sprecher des Bürgerkomitees ernannt worden war, wurde am 5.6.1990 ein weiterer offener Brief des Bürgerkomitees an das Präsidium der Volkskammer der DDR geschickt, in welchem Befremden darüber geäußert wurde dass der Innenminister nicht auf die Liste mit Namen von Volkskammer - Abgeordneten mit Stasi-Vergangenheit reagiert hat, die ihm öffentlich am 9.5.1990 im Auftrag des Erfurter Bürgerkomitees übergeben wurde. Weiterhin wurde Unverständnis über die hohen Renten und Arbeitslosenunterstützung, die per die per Gesetz geregelt wurden, geäußert, während ein Rehabilitierungsgesetz für die Opfer nicht verabschiedet wurde. Kritisiert wurde der Einsatz von OibE's und HIM’s in entscheidenden Positionen der Wirtschaft und Gesellschaft. ”Diese stellen, wegen ihrer Erpressbarkeit durch ehemalige Mitarbeiter des MfS/AfNS und fremde Geheimdienste sowie der Möglichkeit, dass Substrukturen der Stasi erhalten bleiben, eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar”. [8]

Mit dem Schreiben wurde eine Liste mit Namen der OibE’s und HIM’s und der Volkskammer-Abgeordneten übergeben, mit der Forderung diesen Personenkreis aus seinen verantwortungsvollen Tätigkeiten zu entfernen.

Bild 31 Heinrich Eber während einer Sitzung des Bürgerrates.  Foto A. Graubner

Am 14. 6.1990 lud das Bürgerkomitee zu einer Informations-Demo auf dem Anger ein. Themen waren Erkenntnisse des Bürgerkomitees über

  •  die Tätigkeit des Innenministers,
  •  die Renten für ehemalige Mitarbeiter des MfS/AfNS,
  •  das Untertauchen von ehemaligen Mitarbeiter in Wach- und Schließgesellschaften

Am 24. 8.1990 verabschiedete die Volkskammer nahezu einstimmig ein Gesetz, das den Umgang mit den Stasi-Akten regeln sollte. Der Kerngedanke war: Die Akten nicht nur für eine juristische, sondern für die historische und politische Aufarbeitung der Vergangenheit zu nutzen. Darüber hinaus gestand es jedem Bürger, der von der Stasi bespitzelt, eingeschüchtert oder verfolgt worden war, weitgehend uneingeschränkt sich darüber zu informieren, was die Stasi über ihn gespeichert und mit welchen Methoden sie ihm geschadet hatte. Leider war es nicht gelungen, dieses Gesetz als fortgeltendes Recht in den Einigungsvertrag mit aufzunehmen. Zum Glück konnte durch heftigen Protest verhindert werden, dass die Akten ins Koblenzer Bundesarchiv eingeliefert wurden.

Am 31.8.1990 erfolgte die Unterzeichnung des Einigungsvertrages.

Am 5.9.1990 begann eine Mahnwache von Mitgliedern des Bürger­komitees vor der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Andreasstraße zum Thema ”Unsere Akten bleiben hier! In Thüringen!”

Die TA berichtete am 7.9.1990, dass sich Ministerpräsident de Maiziere dafür ausgesprochen hatte, dass die rund 6 Millionen Akten des MfS auch nach der Vereinigung auf dem Gebiet der DDR verbleiben.

Am 12.9.1990 fand ein Treffen des Erfurter Bürgerkomitees vor dem Rathaus statt mit der Warnung vor der Gefahr der Auslieferung der Stasi-Akten an den BND.

Die erste Bundesbehörde die nach dem Beitritt der DDR zur BRD im ”Beitrittsgebiet” am 4.10.1990 ihre Arbeit aufnahm, war die des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes.

Wenig später wählte das Bürgerkomitee für die neu zu errichtende Stasi-Unterlagenbehörde als Erfurter Archivleiter Pfarrer Heinrich Eber. Er war ab diesem Zeitpunkt erster Außenstellenleiter des Erfurter Außenarchivs des Sonderbeauftragten. Drei Mitarbeiter des Unabhängigen Untersuchungskommission wurden in die Behörde des Bundesbeauftragten übernommen: Christian Hofmann, Günter Richter und Dieter Seidel.

Nach Heinrich Eber übernahm Jürgen Haschke die Leitung der Außen­stelle Erfurt, später wurde er erster Landesbeauftragter des Freistaa­tes Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Das Bürgerkomitee trat in der Öffentlichkeit nicht mehr in Erschei­nung, es bestand nur noch in einer losen Formation.

Am 4. Dezember 1991 wird am Eingang der ehemaligen MfS-Bezirksverwaltung eine Tafel zur Erinnerung mit folgendem Text angebracht: „AUS DEN FESSELN DER ANGST BEFREIEN Am 4. Dez. 1989 wurde dieses Gebäude der Staatssicherheit der DDR von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erfurt besetzt.“ Anlässlich der Enthüllung wird die Auflösung des Bürgerkomitees verkündet.

Jedes Jahr treffen sich nun an diesem Tag um 18 Uhr hier Akteure, die an der Stasibesetzung beteiligt waren, um an dieses wichtige Ereignis in der Friedlichen Revolution zu erinnern.

1999 gründen ehemalige Mitglieder des Bürgerkomitees den Verein „Gesellschaft für Zeitgeschichte“, der sich seitdem der Aufarbeitung widmet.  

Am 3. Dezember 2012 wird in der ehemaligen MfS-Untersuchungshaft die "►Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße" eröffnet, am 4. Dezember 2013 die Dauerausstellung. 

Bild 32 Schild rechts neben dem Eingang der ehemaligen Bezirksverwaltung

Anmerkungen

[1] Siehe Aufruf des Bürgerkomitee vom 9.1.1990 in Bestand der Gesellschaft für Zeitgeschichte

[2] Siehe Schreiben des Regierungsbeauftragten Schenk vom 16.3.1990: Mitteilung über eine Verletzung des Personendatenschutzes durch Mitglieder der Reg.-Komm. Erfurt und Mitteilung des Regierungsbeauftragten Schenk vom 16.3.1990 15.00 Uhr

[3] Siehe Anzeige  über Verstöße... vom Leiter des Komitee zur Auflösung des AfNS an Generalstaatsanwalt der DDR vom 21.3.1990 in Bestand der Gesellschaft für Zeitgeschichte

[4] Siehe TA vom 20.3.90

[5] Siehe TA vom21.3, 29.3. und 30.3.

[6] Siehe Bürgerkomitee Offener Brief an die VK vom 2.4.90 in Bestand der Gesellschaft für Zeitgeschichte

[7] Siehe ”Die Stasi-Akten” von J. Gauck RORORO aktuell1991

[8] Siehe Brief des Bürgerkomitees vom 5.6.1990 in Bestand der Gesellschaft für Zeitgeschichte