Die Büchse der Pandora- die Volkskammerüberprüfung

Zuweilen wird behauptet, die Stasiüberprüfung sei den Ostdeutschen von der Bundesrepublik aufgezwungen worden. Andererseits heißt es, die Ostdeutschen Bürgerbewegten hätten sich schon im Herbst 89 in der Stasi-Sache engagiert, um die Aufarbeitung zu ermöglichen. Beides ist undifferenziert, wenn nicht gar falsch. Die Stasi-Frage stand ursprünglich nicht auf Platz eins der Bürgerrechtsagenda, von Aufarbeitung war erst später die Rede, die Aktenöffnung wurde sehr zurückhaltend angegangen, erst allmählich entwickelte sich ein Konsens zur Aktennutzung. Dieser wurde dann aber kurz vor der Deutschen Einheit massiv gegen die Bundesregierung unter Helmut Kohl durchgesetzt.

Hemmungen bei der Akteneinsicht

Anfang Dezember setzte die größte Bürgerrechtsgruppierung, das Neue Forum, die Stasi-Thematik vor allem deswegen auf die Tagesordnung, weil die NF-Gründer befürchteten, die Stasi-Frage könnte eskalieren und dadurch die friedliche Revolution und der geordnete Übergang zur Demokratie Schaden nehmen. Die NF-Spitze, v.a. die Berliner versuchte daher, wie beschrieben, den Volkszorn einzudämmen. Link in Arbeit. Andere der Berliner Oppositionellen verfuhren eine ähnliche Strategie, um den Auftakt des Runden Tisches nicht zu gefährden. Link in Arbeit

Die Vorbereitungsgruppe des Zentralen Runden Tisches hatte ausweislich von Vorbereitungspapieren das Thema gar nicht für die erste Sitzung am 7. Dezember vorgesehen.Link in Arbeit 

Es war die Volksbewegung in den Regionen, die den Berliner Bürgerrechtlern das Thema geradezu aufzwang. Erst durch die Besetzungen ab dem 4. Dezember wurde es zu einem der wichtigsten Themen am ZRT. Was die Aktenöffnung anging, war man aber auch hier zunächst zurückhaltend. Als einige Bürgerrechtler um Ulrike Poppe forderten, die Akten "unter Bürgerkontrolle" zu stellen, antwortetet Martin Gutzeit, ebenso ein Altoppositioneller:   ..Ich wäre dagegen das jetzt zu machen. Denn da sind so viel persönliche Daten drin […] Diese Auswertung können Sie in 50 Jahren machen, wenn wir unter der Erde sind."

Selbst die Bürgerkomitees und ähnlichen Gruppierungen, die sich in den ehemaligen Bezirksverwaltungen gebildet hatten, waren zurückhaltend mit der Aktenöffnung. Selbst dort, wo man als erstes genauer wissen wollte, wie die Stasi funktioniert hatte, in Rostock und in Erfurt, respektierte man den Datenschutz. Der Unabhängige Untersuchungsausschuss, UAA, fasste zunächst die personenbezogenen Daten nicht an. Fast überall wurden die Vorgaben eingehalten, die durch die Staatsanwälte und Regierungsbeauftragte vorgegeben wurden, dass Staatsgeheimnisse zu wahren seien. Selbst dort, wo man den offenkundig manipulierenden Aussagen ehemaliger Stasi-Mitarbeiter misstraute, wurde diese rote Linie in der Regel nicht überschritten. Dort wo, vereinzelt doch Einsicht in die Akten genommen wurde, wurden die Bürgervertreter unter Schweigeverpflichtung genommen, was personenbezogene Daten anging. Nur vereinzelt kam es dabei zu Konflikten, wie in Schwerin, wo Wolfgang Loukidis aus dem Bürgerkomitee ausgeschlossen wurde, weil er dieser pauschale Selbstbeschränkung nicht akzeptieren wollte.Neben grundsätzlichen rechtlichen Problemen wie der Verletzung der Grundrechte durch die Stasi-Informationssammlungen spielte auch die Frage des inneren Friedens eine wichtige Rolle. Auch der designierte demokratisch gewählte Ministerpräsident Lothar de Maizière warnte, dass Einzelpersonen „auf keinen Fall“ ihre Akten einsehen dürften, da sonst „Mord und Totschlag“ drohten.  Bei de Maizière kann man angesichts der circa 1000 Seiten, die seine IM (Inoffizieller Mitarbeiter)-Akte einmal umfasst haben muss, eigennützige Motive vermuten.

Vermutlich war das Mord und Totschlag-Argument auch von der ehemaligen Leitung des MfS ersonnen und in Umlauf gebracht worden, um die Akten geschlossen zu halten. Link in Arbeit. Doch auch die Kirchen argumentierten ähnlich. Und auch altgediente Bürgerrechtler wie der Pfarrer Rainer Eppelmann fürchtete eine „Lynch-Stimmung“ im Falle der Aktenöffnung.

Interview mit Rainer Eppelmann. Der Spiegel. 2.4.1990 (Auszug)

Foto: Rainer Eppelmann, damals Volkskammerabgeordneter, DA/CDU

 

Umschwung auf Grund von Enthüllungen. Der Fall Schnur u.a.

Erste Zweifel, ob dieser Kurs zu halten sei, kam denen, die mit Indiskretionen, vermutlich aus Stasi-Kreisen selbst konfrontiert wurden. Seit Anfang 1990 erhielten prominente Bürgerrechtler bzw. Mitglieder des ZRT immer wieder anonyme Informationen über angeblich Stasi-Belastete Personen, die in der Umbruchzeit in wichtige Funktionen gekommen waren. Mit die frühesten Gerüchte richteten sich gegen den neuen CDU-Vorsitzenden und Kirchenminister, den ehemaligen Rechtsanwalt Lothar De Maiziere. Ein anonymes Schreiben bezichtigte auch den ehemaligen Kirchenanwalt Wolfgang Schnur, der nun dem oppositionellen Demokratischen Aufbruch vorstand, mit der Stasi kooperiert zu haben. Das Schreiben war mit dem Allerweltsnamen Fritz Petermann unterschrieben, dem kein Urheber zuzuordnen war.

Fritz Petermann. Schreiben an Runden Tisch. 12.1.1990, RHG, Nfo 78

Denunziationsschreiben zum Fall Schnur an das Neue Forum, vermutlich falscher Name

Obwohl heute dezidiert behauptet wird, Schnur sei ein „verratener Verräter“1 gibt es keinen Beleg für Stasi-Durchstechereien oder ihre Motive. War es Wichtigtuerei, Missgunst oder gar Rache, da Informanten aufstiegen, während die Hauptamtlichen entlassen wurden oder strategische Kalkül, Neupolitiker gezielt zu diskreditieren, um die Chancen des SED/PDS bei den Wahlen zu erhöhen? Der Natur der Dinge nach waren die Stasi-Leute die einzigen, die Identität ihrer Informanten kannten. Gerade wegen der zwielichtigen Quellen und möglichen Motive wurden die ersten Indiskretionen nicht skandalisiert. Das sollte sich mit dem Fall Schnur grundlegend ändern. Bei einer Aktenumbettung in der ehemaligen Bezirksverwaltung Rostock fielen den Mitgliedern des dortigen Untersuchungsausschusses Akten in die Hände, die auf Verstrickungen des ehemaligen Kirchenanwaltes hindeuteten. Zeitzeugen vom UAA meinen dies sei zufällig gewesen, andere sagen, es sei ein gezielter Verrat von Stasi-Leuten gewesen. Die eher bedächtigen Rostocker beschlossen zunächst den Betroffenen selbst zu konfrontieren. Sie informierten aber schließlich parallel die Spitze des Demokratischen Aufbruchs und den mit diesen verbündeten CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl. Der Verdacht hatte sich durch Auffinden der eigentliche Akte zu „Dr. Schirmer“ und „Torsten“, so Schnurs Decknamen, verdichtet. Schnur musste am 14. März schließlich unter Druck zurücktreten.2 Vier Tage vor den ersten freien Wahlen war es ein Drama für das konservative Lage, den Spitzenkandidaten zu verlieren. Da sich die DDR-Bürger aber an Helmut Kohl orientierten, gewannen die Konservativen dennoch die Wahl. Doch der nun statt Schnur designierte Ministerpräsident stand ebenso unter Verdacht. Ebenso Ibrahim Böhme, der Spitzenmann der Sozialdemokraten.3 Die Frage drängte sich auf, ob die SED-Politiker nur durch Stasi-Vertraute ersetzt worden waren, ob die DDR-Bevölkerung nur vom Regen in die Traufe gekommen war. Es war v.a. die Altoppositionelle vom Neuen Forum, Bärbel Bohley, die es damals auf den Punkt brachte: „Wie bringen wir die Lüge und die Fremdbestimmung aus unserem öffentlichen Leben? Schonungslose Rechenschaftslegung ist der Ausgangspunkt verantwortlichen politischen Handelns. Die Wahlkommission der DDR hat deshalb die Pflicht, die Überprüfung der gerade gewählten Abgeordneten zu veranlassen.“

Bärbel Bohley: Damit sich Geschichte nicht wiederholt. Keine Stasi-Mitarbeiter in die neue Volkskammer. TAZ vom 22.3.1990.

Allerdings war die Überprüfung der gerade gewählten Abgeordneten und der künftigen Regierungsmitglieder auch dann noch kein Selbstläufer. Etwas einen Monat wankte die Diskussion hin und her. Die Regierungskommission zur Auflösung des MfS, bot die Überprüfung aller Abgeordneten an. Doch sofort hielt die neue Generalstaatsanwalt, Hans-Jürgen Joseph, der noch der alten DDR-Staatsanwaltschaft entstammte, dagegen und machte Datenschutzbedenken geltend. Wenn dann könne nur das neu gewählte Parlament seine Abgeordneten überprüfen lassen. Dem schlossen sich Altministerpräsident Modrow, der letzte Stasi-Chef Heinz Engelhardt, und das CDU-Präsidium an.4 Gerade in den ehemaligen Blockparteien, die mit der SED kooperiert hatten, gab es, wie sich später herausstellen sollte, nicht wenige IM.

Inzwischen hatten einige Bürgerkomitees ihre anfängliche Zurückhaltung aufgegeben. Das Bürgerkomitee Erfurt hatte bereits kurz vor der Wahl mehrere Belastete entdeckt. Die Versuche, noch vor der Wahl eine Klärung herbeizuführen scheiterte. Auch der CDU-Generalsekretär Martin Kirchner, der zuvor als Reformer gegolten hatte, musste zurücktreten.5In der Bevölkerung fand die Diskussion erheblichen Widerhall. Während städtische Mitarbeiter im Berliner roten Rathaus gegen die Überprüfung protestierten, fand in Erfurt Ende März ein Hungerstreik statt6 , Demos in Berlin, Leipzig, Erfurt, Halle, Jena, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Suhl. Die Forderung war „Keine-Stasi-Fraktion in die Volkskammer“.7 Die Kirchenvertreter um den evangelischen Bischof von Berlin-Brandenburg, Gottfried Forck, formulierten einen Kompromiss. Die Überprüfung solle mit Zustimmung der Betroffenen stattfinden. Auch der amtierende Staatsratsvorsitzende, Manfred Gerlach, LDPD, stimmte schließlich zu, wenn auch nur in Verbindung mit einer Amnestie.8

Auf dem Weg zur Volkskammerüberprüfung

Der spätere Bundespräsident Joachim Gauck, damals frisch gewählter Abgeordneter für das Neue Forum machte rückblickend eine einfache Rechnung auf: „'Wir' waren die Mehrheit“9 Er rechnete, von 409 Abgeordneten seien etwa 185 in der SED oder einer Blockpartei gewesen. Damit rechnete er die Mehrheit,vereinfachend den eher Nicht- Befangenen zu. B90, Grüne, Frauen, später SPD-Volkskammerabgeordnete und andere waren jedenfalls schließlich für eine Abgeordneten-Überprüfung.

Foto: Volkskammerübertragung der Sitzung vom 12.4.1990

 

Am 12. April bildete die frei gewählte Volkskammer in ihrer zweiten Tagung einen zeitweiligen Prüfungsausschuss, der die Abgeordneten auf Stasibelastungen überprüfen sollte. Zur Begründung formulierte die Volkskammerpräsidentin, Sabine Bergmann-Pohl (CDU): „Die Bürger unseres Landes müssen wissen, daß ihre Abgeordneten nicht durch die Schatten der Vergangenheit gelähmt oder durch immer wieder aufkommende Anschuldigungen erpreßt werden können. Das Vertrauen in die moralische Integrität und die politische Handlungsfähigkeit unserer jungen Demokratie muß wachsen. Dazu will die Volkskammer der DDR beitragen.“

Foto: Sabine Bergmann-Pohl, damals Volkskammerpräsidentin, CDU

 

Noch bevor überhaupt eine Regierung gewählt worden war, stimmten alle Fraktionen diesem Antrag zu, wenn auch mit unterschiedlichen Nuancen. Die Altpartei CDU betonte, dass die Geheimhaltung der Ergebnisse, die nur den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt werden sollten, oberstes Gebot sei. Demgegenüber betonte Dankwart Brinksmeier von der sozialdemokratischen Neupartei SDP: „Das Vertrauen der Wähler in das erste frei gewählte Parlament darf nicht vom Zweifel an der moralischen Integrität seiner Abgeordneten überschattet werden.“

Drucksache Nummer 5.

Volkskammersitzung vom 12.April 1990. Sitzungsprotokoll, Video

Foto: Dankwart Brinksmeier, damals Volkskammerabgeordneter, SDP

Die Überprüfung

Zum ersten Vorsitzenden wurde Dankwart Brinksmeier von der SDP gewählt, der sich schon in der AG-Sicherheit des Zentralen Runden Tisches in der Stasi-Frage engagiert hatte.

So eindeutig das Ziel formuliert war, durch Transparenz vertrauen zu schaffen, so widersprüchlich war der Volkskammerbeschluss formuliert. Jede Fraktion sollte eine Vertrauensperson entsenden. Der Ausschuss sollte volles Aktenzugriffsrecht und Behördenunterstützung erfahren. Andererseits sollte eine gründliche Prüfung erst beginnen, wenn die Zustimmung aller Fraktionen und Regierungsmitglieder vorläge. Eine Hürde, die, wie sich zeigen würde, zu Verzögerungen führen konnte. Ebenso widersprüchlich war die Frage gelöst, wie mit belastenden Ergebnissen zu verfahren sei. Der Ausschuss sollte das Recht haben, den Betreffenden zur Mandatsaufgabe aufzufordern, andererseits sollte nicht einmal die Parlamentspräsidentin, an die zu berichten war, erfahren, wer als belastet eingestuft worden war. Entweder war der Ausschuss ein stumpfes Schwert oder der Druck würde wachsen, die Erkenntnisse totz der restriktiven Regel bekannt zu machen. In der Praxis passierte erste das Erstere, dann das Zweite. In der Praxis erwies es sich jedoch kompliziert, die Überprüfung durchzuführen. Es gab mehrfach z.T. erhebliche Konflikte und das Ergebnis der Abgeordnetenüberprüfung wurde erst Ende September bekannt, kurz bevor die Volkskammer ihre Arbeit einstellte, weil die Deutsche Einheit bevorstand. Die Überprüfung endete drei Minuten vor Toresschluss in einem Eklat.

TAZ vom 1. 10. 1990

Der Damm war mit der Diskussion über die Überprüfung der Abgeordneten gebrochen.  Einer Spiegel-Umfrage vom April 1990 zufolge waren 86 Prozent der DDR-Bürger der Meinung, die Opfer sollten das Recht haben, ihre eigenen Akten einzusehen.10[16]  Bürgerrechtskreise riefen damals verstärkt nach „Aufarbeitung“.11

Mehr dazu in Arbeit.

Anmerkungen:

1 Alexander Kobylinski, Der verratene Verräter, Halle 2015.

2 Silke Schumann, Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, Berlin 1995, S. 11

3 Michael Richter, Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Weimar u.a. 1996, S. 236

4 Michael Richter, Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Weimar u.a. 1996, S. 235f

5 Silke Schumann, Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, Berlin 1995, S. 12, 70; Ri S. 237 f,

6 Gesellschaft für Zeitgeschichte, https://stasibesetzung.de/die-besetzungen-in-den-bezirken/erfurt/der-4-dezember/das-buergerkomitee-und-die-aufloesung-der-stasi/die-aufloesung-der-stasi#c1418 

7 Michael Richter, Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Weimar u.a. 1996,S.238f

8 Michael Richter, Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Weimar u.a. 1996, S. 237f

9 Joachim Gauck, Winter im Sommer, Frühling im Herbst. Erinnerungen, Berlin 2010,  S. 235

10 Schumann, Vernichten oder Offenlegen (Anm. 5), S. 16.

11 Zur deutsch-deutschen Begriffsgeschichte Christian Booß, Was ist Aufarbeitung? In: Horch und Guck 15 (2006) 56, S. 47–51