Ost/Westkonflikte vor der deutschen Einheit um die Stasiakten

Beunruhigung im Westen

In der Zeit, als die DDR-Seite um eine neuen Sicht auf die Akten rang, wuchs im Westen die Beunruhigung bei den politischen Eliten. Durch Stasi-Überläufer, Nachrichtenhändler und andere hatten sie erfahren hatten, was alles in den Stasi-Dossiers stehen könnte. In Zeitschriften der Bundesrepublik, wie "Quick", kursierten Zitate aus abgehörten Telefonaten prominenter Bundespolitiker, unter anderen des Verfassungsschutz-Chefs und eines ehemaligen Verteidigungsministers. Jenseits von Sicherheitsfragen stand potentiell auch die politische Kultur der Bundesrepublik am Pranger.[36]

Foto: Innenminister Wolfgang Schäuble verhandelte damals für die Bundesregierung den Einigungsvertrag. Auf einer Podiumsdiskussion 2020 diskutierte man das Thema. Mitschnitt....

Die Bürgerkomitees mit ihren Aufarbeitungsgedanken wurden am 2. April bei einem Treffen im Kanzleramt nunmehr als "Störfaktoren" eingeschätzt, deren Aktivitäten laut Bundesnachrichtendienst (BND) zumindest zu begrenzen seien.[37] Anfang Juli beschloss die Innenministerkonferenz der Länder auf Betreiben der Bundesregierung, Telefonmitschnitte der Stasi durch die Verfassungsschutzämter einsammeln zu lassen und unbesehen zu vernichten. Nachdem die Vernichtung der Stasi-Akten im Osten weitgehend gestoppt war, begann also die Aktenvernichtung im Westen. Der Ost-West-Konflikt bahnte sich an.

Gespaltene Sicht im Osten

Einer "Spiegel"-Umfrage vom April 1990 zufolge waren 86 Prozent der DDR-Bürger der Meinung, die Opfer sollten das Recht haben, ihre eigenen Akten einzusehen.[41] In der Regierung und bei der Budnesregierung dominierte dagegen die Auffassung, dass personenbezogene Akten nur in äußerst begrenzten Einzelfällen als Beleg herangezogen werden dürften und nach vergleichsweise kurzer Zeit vernichtet werden sollten. Die Rede war von einem Dreivierteljahr bis zur Aktenvernichtung.[42]


Zeitghenössische Kritiker warfen dem damaligen DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel "Versagen bei der Stasi-Aufarbeitung" wegen zu großer Nähe zu personellen „Altlasten“ in seinem Ministerium, was immer Anlass zu Spekulationen über seine eigene Vita gab. Aus heutiger Perspektive muss man sich jedoch fragen, ob der umstrittene Minister ohne große Eigenleistung nur die Schnittmenge der Interessen der Altapparatschiks und der Sicherheitsinteressen der Bundesregierung repräsentierte.

Der Konflikt

Im dem sich vor der Vereinigung anbahnenden Konflikt ging es vereinfacht um die Alternative: Sollten die Akten komplett erhalten und bürgernah verwaltet und einzusehen sein, oder sollten sie teilvernichtet, für die Bürger weitgehend unzugänglich, in die Hände der bundesdeutscher Exekutive und ihrer Sicherheitsbehörden gelangen?

Bürgerkomitees in Leipzig und andernorts plädierte für eine radikale Dezentralisierung in bezirklichen Aktendepots unter parlamentarischer Kontrolle. Eine mittlere Position nahm der Sonderausschuss der Volkskammer unter seinem Vorsitzenden Joachim Gauck ein. Er plädierte für Landesaktendepots mit Landesbeauftragten an der Spitze.

Die extreme Gegenposition stammte aus Bundeskreisen. Danach waren die Akten zentral in einer Bundesbehörde, dem Bundesarchiv, zu lagern, weitgehend abgeschirmt, den Sicherheitsinteressen dienend. Ironischerweise war ein solcher Vorschlag im Dezember 1989 zuerst in Stasi-Kreisen diskutiert worden. Die Akten sollten demnach in einem Staatsarchiv mit langen Sperrfristen – nach dem Vorbild der USA an 50 Jahre – gelagert werden. Das war nach Ansicht der Stasi-Strategen die zweitbeste Variante des "Quellenschutzes" nach der Vernichtung.[52] Angeblich wurde genau dieses Modell der Bundesregierung über das DDR-Innenministerium erfolgreich angetragen.[53]

Nach westdeutscher Auffassung betraf ein Drittel der sechs Millionen Stasi-Personendossiers Bundesdeutsche, deren verfassungsmäßig garantieren Persönlichkeitsrechte untolerierbar verletzt seien. Diese Akten müssten daher zeitnah vernichtet werden. Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Kombination mit dem Bundesdatenschutzgesetz war zudem präventiv eine Rechtslage geschaffen, die es erlaubte, mit dem Tage der Vereinigung zumindest alle Abhörprotokolle, wenn nicht die zwei Millionen Westdossiers, möglicherweise sogar die Ostdossiers zu vernichten.

Eskalation

In der untergehenden DDR, insbesondere bei den Bürgerrechtlern, kam eine Vernichtung der Akten nicht mehr in Frage. Wie weit die Nutzung der Personendossiers gehen sollte, darüber allerdings gingen die Meinungen nach wie vor auseinander. Extreme Positionen forderten eine Aushändigung der Akten an die Betroffenen[54], andere wollten höchstens eine Nutzung für eng begrenzte Zwecke zulassen. Die ostdeutsche Seite war sich so wenig einig, dass das Stasi-Unterlagengesetz der Volkskammer vom 24. August 1990 nur eine verhältnismäßig restriktive Regelung enthielt. Lediglich eine Aktenauskunft sollte erlaubt sein.[55] Der Antragsteller hätte dazu Gründe vorbringen müssen, die er oft erst aus den Akten erfahren konnte.
 

Die sachlichen Gegensätze waren damals auch symbolisch aufgeheizt.[56] Die westdeutschen Verhandlungsführer warfen den Ostdeutschen Uneinsichtigkeit, ja hinter verschlossenen Türen Politikunfähigkeit vor. Auf ostdeutscher Seite kulminierte in der Stasi-Frage das Unbehagen am Prozess der deutschen Einheit, die immer stärker in die Hände der Exekutive, vor allem der Bonner Regierung, überging. "Das ist unser Mief", so formulierte es Jens Reich vom Neuen Forum.[57] Anders als beim Paragraphengestrüpp des Einigungsvertrages fühlte sich in der Stasifrage jeder Abgeordneter und DDR-Bürger als Experte. Die Abgeordneten forderten fast einstimmig, die Übernahme ihres Gesetzes in den Einigungsvertrag, was die Bundesregierung ablehnte. Der Prozess der Deutschen Einheit drohte einen Monat vor der Vereinigung ins Stocken zu geraten. Es kam zur zweiten Besetzung der alten Stasizentrale.

Foto: Besetzer im ehemaligen Stasi-Archiv 

Der Kompromiss

Schließlich kam es zur Nachbesserung des Einigungsvertrages. War diese eine Folge der zweiten Besetzung der Stasi-Zentrale, oder ist dies eine Legende? Beides ist richtig und falsch zugleich. Zum Zeitpunkt der Besetzung lagen die Grundzüge des Kompromisses schon auf dem Tisch. Um den Zeitplan des Einigungsvertrages zu retten – die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Volkskammer war zwischenzeitlich in Gefahr[61] –, musste die Bundesregierung nachbessern. Aber während der Besetzung wurde noch heftig über das Kleingedruckte verhandelt, beispielsweise über die nicht unwichtige Frage, ob es nur eine zentrale Behörde oder, wie bis heute, Außenstellen in den neu zu bildenden Bundesländen geben sollte.[62][60]

Der landesweite Protest, sicherlich nicht der Hungerstreik allein, verhalfen dem Kompromiss zum Bestand über den 3. Oktober hinaus. Das war wichtig, denn die Genese und die Regelungen dieses Kompromisses enthielten Konfliktpotential, das zum Teil bis heute anhält.