"Zweite" Besetzung in der ehemaligen Stasi-Zentrale

Am 4. September besetzten 21 Bürgerrechtler und Stasiauflöser das Bürogebäude des Stasi-Archives. Hintergrund war die Unzufriedenheit in Ostdeutschland, dass die Stasiakten- und Rehabilitierungsfragen im Einigung unzureichend gelöst waren. Inwieweit die Besetzung und der daraus folgende Hungerstreik wirklich zu Nachbesserung des Einigungsvertrages führten, ist bis heute umstritten. Vieles war schon vor der Besetzung vereinbart.

Der Mythos von der zweiten Besetzung. Mehr....

Film: Besetzung in Berlin und Soldaritätsaktion in Rostock, Fernsehen der DDR. September 1990

Foto: Film: Wolf Biermann und Joachim Gauck bei den Besetzern. September 1990

 

Die Besetzung

Am 4./5. September wendeten sich die Besetzer das erste Mal an die Öffentichkeit

Offener Brief der Besetzer vom 4./5. September 1990. Link in Arbeit, RHG Nfo 446

Film. Der Liedermacher Wolf Biermann besucht Besetzer. Aktuelle Kamera, MDR

Die Besetzer wollten dagegen protestieren, dass die Stasi-Akten in das Bundesarchiv übergehen sollten und dass das Stasi-Akten-Gesetz der Volkskammer vom 24.August 1990 nicht in den Staatsvertrag zu deutschen Einheit übernommen worden war. Die Forderungen wurden in mehreren Offenen Briefen und Pressemitteilungen veröffentlicht, die hier erstmals zusammenhängend dokumentiert werden sollen.

 

Die Forderungen waren nicht widerspruchsfrei. Einerseits sollte das Volkskamergesetz übernommen werden. Andererseits sollte jeder Betroffene über seine eigene Akte entscheiden können. Das schloss die Aushändigung und Zerstörung der Akte ein. Die Volkskammer hatte dagegen nur ein sehr restriktives Auskunftsrecht beschlossen. Zudem wäre die von der Volkskammer geforderte Aufarbeitung bei solch einer Aktenzerstörung schwierig bis unmöglich geworden. Akten von Quellen, also inoffiziellen Mitarbeitern sollten nach Vorstellungen der Besetzer nur bei strafrechtlichen Ermittlungen herangezogen werden. Dies hätte faktisch eine Überprüfung von Abgeordneten vor Wahlen ausgeschlossen. Diese aus heutiger Sicht deutlichen Widersprüche zeigen, wie wenig man damals noch über die Akten wusste und das die Zeit zu kurz war, um alle Probleme differenziert abzuhandeln. Ein weiteres Anliegen der Besetzer war, dass die westlichen Geheimdienste möglichst keinen Aktenzugang haben sollten und die restlichen Archivmitarbeiter des MfS, die nachwie vor das Archiv in Betrieb hielten entlassen werden sollten.

Auch weil sich die DDR-Bürger im sich immer weiter beschleunigenden Prozess zur Deutschen Einheit etwas überrollt fühlten, war die Resonanz auf die Besetzung enorm. Überall im Lande wurden Unterschriften, mehrere 10.000 gesammelt, Petitionen verfasst, Mahnwachen gebildet. Diese Aktionen gingen teilweise sogar über den 3. Oktober, den Vereinigungszeitpunkt, hinaus.

Tino Schwierzina, der Ostberliner Oberbürgermeister solidarisiert sich. RHG Nfo 446

Stadt Erfurt solidarisiert sich, BArch DC 20

Bezirk Rostock solidarisiert sich, BArch, DC 20

Um den Druck und die mediale Aufmerksamkeit zu erhöhen, traten die Besetzer am 12.9. in den Hungerstreik. Immer wieder wurde der Abbruch des Hungerstreiks dementiert. Inzwischen unterstützte auch der DDR-Dissident und Liedermacher Wolf Biermann den Hungerstreikt und textete ein Hungerstreiklied.

Hungestreiklied von Wolf Biermann.  RHG Nfo 446

Bärbel Bohley zum Hungerstreik. RHG Nfo 446

Nach der letzten Debatte und Abstimmung über den Einigungsvertrag brachen die Besetzer am 20. September ihre Aktion ab. Ihre Bilanz war zwispältig, weil sie nicht alles erreicht hätten.

Pressemitteilung der Besetzer vom 28.9. 1990. Link in Arbeit, RHG Nfo 446

Kompromiss und die Hintergründe

Die Besetzer rechneten Sie sich zu, dass der Einigungsvertrag, der das Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten regelte sollte, nachgebessert worden sei. Diese Einschätzung wurde, weil die Aktion so spektakulär war, bis heute von vielen übernommen. Aber diese Selbsteinschätzung ist umstritten. Wesentliche Teile des Ost-West-Kompromisses standen schon einige Tage vor der Besetzung am Abend des 30. August fest. Ein Beschluss des DDR-Parlamentes, der Volkskammer vom selben Tag gab den Anlass. Die Volkskammer protestierte am 30. August fast einstimmig dagegen, dass ihr Stasi-Akten-Gesetz vom 24. August von der Regierung Kohl vollkommen ignoriert worden war. Die Bundesregieung hatte über einen Berater des Innenminister, Ekkehard Werthebach Einfluss auf die DDR-Regierung genommen, um ein liberales Aktensichtsrecht zu verhindern.

Brief an die DDR-Regierung, Bl. 2. In Gill/Schröter. MfS, Berlin

Mehrere Abgeordnete drohten, dem Einigungsvertrag nicht zuzustimmen.

Debatte der Volkskammer vom 30. August 1990. BArch Digitalisat

Mythos der sogenannten zweiten Besetzung. 

Link Schilderung aus Sicht des Besetzers Stephan Konopatzky.

Zeitungsartikel. Neues Deutschland. 31.8.2020

Zeitungsartikel. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 31.8.2020

Schon am Abend des 30.August, Tage vor der Besetzung, wurden wesentliche Punkte eines Kompromisses festegelegt. Sie wurden zunächst als Notenwechsel der beiden Regierungsschefs in Ost und West  entworfen. Später wurden sie als Ergänzung dem Einigungsvertrag beigefügt.

Der damalige Innenminister der Bundesrepublik war damals Verhandlungsführer für den Einigungsvertrag. Seine Erinnerung an die Stasifrage am 31. August.

Film. Dr. Wolfgang Schäuble, damals Innenminister, CDU. Veranstaltung des Bürgerkomitee 15. Januar am 9.9.2020

Entwurf eines Notenwechsels. Bl. 2. In: Schumann, Silke Vernichten oder Offenlegen? Berlin

Die Essentials der Einigung waren:

Die Akten sollten in Ostdeutschland verbleiben.

Ein ostdeutscher Sonderbeauftragter, nicht das Bundesarchiv sollte die Akten verwalten.

Die ostdeutschen Länder sollten im Beirat repräsentiert sein.

Wesentlichen Elemente des Volkskammergesetzes, historische Aufarbeitung, Akteneinsicht für Betroffene, aber auch Persönlichkeitsschutz sollten in ein künftiges Gesetz übernommen werden.

Dies waren die Grundlagen für die spätere Stasi-Unterlagenbehörde, die Gauckbehörde und das Stasi-Unterlagengesetz von 1991.

Auszug aus Einigungsvertrag, Bl. 2, Bl. 3

Stasi-Unterlagengesetz (StUG)