Beginn einer Auflösungsbehörde- der Beauftragte der Regierung

Unterhalb des Staatssekretärs im Ministerrat sollte ein Regierungsbeauftragter die administrative Auflösung steuern. Wenn auch nur rudimentitär war dies der Beginn einer eigenständigen Auflösungbehörde. Bislang war ausschließlich die ehemaligen MfS/AfNS Leiter damit beauftragt gewesen, den Geheimpolizeiapparat abzubauen. Regierungsbeauftragter war zunächst ab dem 22.12.1989 Peter Koch, der ehemalig im Justizministerium für die Notariate zuständig gewesen war.1 In dieser Funktion hatte er strukturel mit dem MfS zusammenarbeiten müssen. Nach Kritik von Seiten des Runden Tisches an seiner schachen Amtsführung wurde er am 18.1. 1990 durch den ehemaligen Chef der Zivilverteidigung, Generaloberst a.D. Fritz Peter abgelöst.2

1 Süß, Walter. Staatssicherheit am Ende. Berlin 1999, 682)

2 Süß, Walter. Staatssicherheit am Ende. Berlin 1999; Richter, Michael. Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR. Weimar Köln Wien 1996; S. 168 f