Bewahrung und Schwund- die Akten

Film Bernd Madaus, damal Stasi-Auflöser für die NDPD. Mehr...

Wie effektiv die Kontrolle war, ist schwer einzuschätzen. Madaus meint, sie hätten einzelne Kreisdienststellen, die sich auf dem Gelände befanden, besucht – ca. vier Diensteinheiten, sicher nicht alle. Sein Hauptinteresse habe der Abteilung, die sich mit Kirchenfragen, mit Intelligenz und Kunst beschäftigt hatte, gegolten. Ein schriftlicher Bericht nennt die Abteilungen 2, 18, 8, 20, 22, später noch die für die Strafverfolgung zuständigen Abteilungen 9 und 14.1 Der Besuch in der Pankower Untersuchungshaftanstalt erbrachte, dass diese nach zwei Amnestien keine Gefangenen mehr festhielt.2 Insgesamt sollen bis Januar 76 Zimmer entsiegelt und „Stichproben von Aktenmaterial“3 entnommen worden sein.

 

 

 

Während die ehemalige Bürgerrechtlerin aus heutiger Warte die Aktenkontrolle also eher als eine Beschäftigungstherapie ansieht, meint der damalige NDPD-Mann, ihre Arbeit habe der Sicherung der Akten gedient und sie seien zunehmend ernst genommen worden.5 Offenbar war dies allerdings mehr eine Folge der Rückzugsstrategie der Regierung Modrow und des Drängens des Berliner Runden Tisches, die auch meist von Personalwechseln bei den staatlichen Verantwortungsträgern in den Regionen verknüpft waren. Auch im Berliner Amt gab es solche Wechsel, vor allem nachdem Mitte Januar 1990 das endgültige Aus für den Geheimdienst besiegelt war.6 Der zentrale Lagedienst des AfNS in Auflösung vermeldete taggleich über das Berliner Bezirksamt, „dass die Aktivitäten zur Bildung neuer Dienste eingestellt wurden“7. Anfang Februar, als eine zentrale Auflösungskomission gebildet wurde, berief man auf regionaler Ebene gemischte Auflösungsstäbe. Die Leitung in Berlin nahm Ernst-Dieter Erdmann, der LDPD-Mann im vormaligen Kontrollausschuss.8

Es ging aber keineswegs nur um die Zustimmung zur Vernichtung von Akten. Im Gegenteil scheint es den staatlichen Vertretern der Sicherheitsbehörden mindestens ebenso wichtig gewesen zu sein, Akten für die künftige geheimdienstliche Arbeit zu erhalten. In der späteren Kleingruppe herrschte die gemeinsame Auffassung vor, dass eine Auslandsaufklärung weiterhin erforderlich sei. Diese Akten blieben folglich zunächst unberührt.

Foto: Bernd Madaus, damals Kontrollausschuss, und der Militärstaat bei der Versiegelung von Akten In der Berliner Bezirksverwaltung

 

 

Madaus war damals außerdem der Auffassung, dass sich die DDR, so lange sie als Staat existiere, verteidigen müsse. Offenbar gab es eine Zeitlang sogar den Konsens in der Berliner Kontrollgruppe, dass man mit einem Teil der Akten weiterarbeiten könne. Die Protokollanten, vermutlich von Seiten des Regierungsbeauftragten, hielten als Ergebnis der gemeinsamen Aktenbegutachtung fest, dass somit die „Voraussetzungen zur einer möglichen Aufnahme der Arbeit von eventuell zu gründenden Einrichtungen [...] geschaffen sind.“14

Dass vor der Existenz des Kontrollausschusses schon große Teile der Akten zerstört worden waren, ist ersichtlich. Nach zeitgenössischen Angaben waren ca. 27.000 Akten, das entspricht 20%, bis zum 4. Dezember schon vernichtet oder zur Vernichtung vorbereitet. Nach offiziellen Angaben waren 65 Tonnen in die Papiermühle nach Schwedt gebracht worden.9

Foto: Margitta Kupler, damals Hintze Stasiauflöserin für die Oppositionsgruppe Initiative Frieden und Menschenrechte. Die Akten-Regale sind im Dezember schon teilweise von Stasi-Mitarbeitern geräumt und vernichtet worden.

Madaus kann sich nicht erinnern, dass die Mitglieder der Kontrollgruppe die Zustimmung zu Aktenvernichtungen gegeben hätten. Das bereits zitierte Protokoll besagt demgegenüber, es habe von vornherein „Festlegungen zur weiteren Verwendung, bzw. zur Vernichtung“10 gegeben. Michael Kummer räumt ein, „das was weniger wichtig war, das war dann die Entscheidung der Gruppe, das für die Vernichtung freizugeben. Aus heutiger Sicht war das ein gravierender Fehler.“11 Ein Teil der Akten wurde zunächst in einem bunkerartigen Raum, wo vorher die Waffen gelagert waren, gesichert. Dass selbst diese Aktensicherung keineswegs primär der Aufarbeitung dienen sollte, macht ein staatliches Protokoll deutlich. Es begründete die dortige Deponierung damit, „alle Akten für Abwehreinheiten, die Bürger der DDR [...]betreffen und vernichtet werden könnten […] zentral für späteren Entscheidungen zu lagern“12 Aus Sicht der Bürger waren die Akzente etwas anders gesetzt. „Dann haben wir gesagt, was an Akten da ist, das wird alles eingelagert und ordentlich aufbereitet.“13 Madaus räumt allerdings ein, dass sie nicht mehr kontrollierten, was danach geschah.

Auch wenn diese Sicht etwas von den Interessen der staatlichen Seite gefärbt sein dürfte, wurde damit im Nachhinein zumindest das Motiv für die Gründung der Kontrollausschüsse genannt: Man suchte den Segen von Bürgervertretern, um die geheimdienstliche Weiterarbeit mit einem Teil der Akten im Rahmen des sogenannten Verfassungsschutzes legitimieren zu können. Aus Sicht der Staatsseite einigte sie sich mit den Mitgliedern des Berliner Kontrollausschusses, „Maßnahmen zur Sicherung der sofortigen Arbeitsfähigkeit der Auslandaufklärung und Spionageabwehr […] einzuleiten und Bedingungen zur weiteren Arbeit der für die Bekämpfung des Terrorismus und Neonazismus zuständigen Diensteinheiten zu gewähren“15. Der Leiter der Kleingruppe, Michael Kummer, räumt ein, dass er selbst lange an die Notwendigkeit einer solchen Nachfolgeeinrichtung geglaubt habe. Dies habe er sogar in einem Interview geäußert.16 Erst nach einem Gespräch mit dem Oppositionsehepaar Ulrike und Gerd Poppe seien ihm Zweifel gekommen.17 Als klar war, dass der Geheimdienst nicht würde weiterarbeiten können, wurde das „operative Material“ zu Extremismus, Terrorismus, Gewaltandrohung an das Innenministerium bzw. die Polizei übergeben.18

Die staatlichen und ehrenamtlichen Stasi-Auflöser setzen sich, als die endgültige Entscheidung gefallen war, sehr unter Druck. Anfang Februar hieß es, dass von den von ca. 1000 Metern Akten in den versiegelten Arbeitsräumen ca. 20-30% in die vorgesehenen geschützten Räume gebracht worden seien.19 Knapp zwei Wochen später waren es schon 75%.20 Dieser Aufwand multiplizierte sich, wenn man noch die Kreisdienststellen außerhalb des BV-Geländes und die überall verstreuten Außenobjekte in Betrachtung zieht.

Wer diese Abtransporte von Seiten der Bürger überwacht hatte, wurde nicht erläutert. Angesichts der geringen Zahl der noch auf dem Gelände Aktiven, dürfte die spätere Behauptung, dass diese Transporte unter Kontrolle des Bürgerkomitees und des Militärstaatsanwaltes bei „voller Gewähr des Quellen-, Personen- und Datenschutzes“ abliefen, mehr als geschönt sein.21 Die Abhörabteilung zum Beispiel ließ die Kontrolleure auflaufen, indem sie einen Abhörstützpunkt einfach verschloss, vom ehemaligen Bezirksamt „hat dazu niemand Zutritt.“22 Merkwürdig mutet auch die Entscheidung der MstA an, gerade bei sensiblen Akten der Aufklärung und Spionageabwehr, die Aktenkontrolle an den einzigen Diplomjuristen in der Gruppe, einen Funktionär einer Blockpartei, zu übertragen23

Da schon bald ein Teil des Geländes als Gesundheitszentrum genutzt werden sollte, wurde mit der Papierfabrik Schwedt die Verbringung und Verkollerung von nicht archivwürdigem Altpapier vereinbart. „Bisher wurde eine Menge von 3 Lastzügen mit Hänger verbracht.“24

 

Dafür, dass die AG erst Ende Dezember zu arbeiten begonnen hatte, wurden erstaunlich schnell, mit Zustimmung des Bürgerkomitees schon ab dem 23.1.1990, Akten an die Berliner Außenstelle des Zentralen Staatsarchives abgegeben.25 Vielfach scheint es sich um Bauakten gehandelt zu haben. Am 20.2.1990 fand ein Gespräch zwischen Militärstaatsanwalt, Bürgerkomitee, einer Vertreterin des Berliner Stadtarchives und einem Vertreter des ZStA statt, wo festgelegt wurde, dass Akten, bei denen der Verdacht bestünde, dass sie aus anderen Archiven entwendet worden waren, in die Außenstelle Berlin des ZStA in der Freienwalder Straße abgegeben werden.26 Es handelte sich um die NS-Akten, die die Stasi eingezogen hatte, um NS-Belastungen von Personen in Ost und West besser recherchieren und propagandistisch nutzen zu können.

Vermutlich Anfang Februar wurde die ehemalige SED-Parteiorganisation in der BV Berlin des MfS aktiv. Sie ließ sich von der AG genehmigen, 17 Kisten mit Parteidokumenten, die für den geplanten Umtausch der Mitgliedsbücher bestimmt waren, an den Parteivorstand der SED-PDS zurückzuführen.27 Zeitgemäß nannte man sich nun Parteiorganisation des Verfassungsschutzes.28 Die AG stimmte dem Abtransport der Parteiunterlagen zu, sorgte aber immerhin dafür, dass der Abtransport unter polizeilicher Aufsicht erfolgte.

Anfang Februar übergab das Bürgerkomitee an den zeitweiligen Untersuchungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung von Berlin zur Aufklärung der Polizei und Stasiübergriffe gegen Demonstranten vom 7.10.-9.10.1989 einen Ordner mit der Bitte, ihn wieder zurückzugeben.29 Ungefähr zwei Wochen später erhielt die Generalstaatsanwaltschaft der DDR mit Zustimmung der Bürgervertreter, „eine komplette Aufstellung“30 über Festnahmen bei den Demonstrationen am 7. und 8. Oktober in Ostberlin. Angeblich war im Bezirksamt noch ein Sicherungsduplikat vorhanden.

An die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin gingen 176 Strafakten mit offenbar laufenden Ermittlungen.31

So sinnvoll derartige Abgaben gewesen sein mögen – angesichts der Masse der Vorgänge, waren sie nur schwer kontrollierbar und bis heute ist nicht in jedem Fall nachvollziehbar, wo diese Akten geblieben sind.

Zur Strategie der Beschwichtigung der Öffentlichkeit gehörte auch die Pressearbeit. Schon bei der Konstituierung des Kontrollausschusses wurde der Physiker Michael Kummer als Pressesprecher benannt, der somit als Aushängeschild dieses staatlich stark eingebundenen Gremiums fungieren sollte. Die „Organisation einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit“ war von vornherein eingeplant.32 Die Bevölkerung sollte regelmäßig informiert werden. Ein Team von Spiegel-TV dokumentierte die Arbeit der Kontrollgruppe vor Ort stundenlang.. Link in Arbeit. Der Autor dieses Artikels konnte mit anderen Journalisten Ende Dezember 1989 gemeinsam mit Mitgliedern des Kontrollausschusses die Räume der BV besichtigen, während der damalige Pressesprecher des AfNS in Auflösung, Oberstleutnant Stephan Roahl, bereitwillig Auskünfte gab und die Broschüre „Fakten und Argumente“ über die Wichtigkeit der Terror- und Extremismusabwehr verteilte. Im SFB-Hörfunk und im Fernsehmagazin „Kontraste“ erschienen entsprechende Berichte des Autors und seines damaligen Fernsehkollegen Roland Jahn. Faktisch vermittelte diese PR den Eindruck, die Bürgerrechtsvertreter hätten alles im Griff und die Auflösung des MfS schreite „planmäßig“ voran. Eine derartige PR sei „gewünscht“ gewesen, da sie zur „Versachlichung beitragen“33 habe können, erinnert sich Madaus und damit wohl die Gemüter der aufgebrachten Bevölkerung besänftigen sollte.

 

1 Zwischenbericht. 5.1.1990. LArchB, C Rep- 830-01 Nr. 29

2 BM

3 Protokoll. 8.1.1990. LArchB, C Rep- 830-01 Nr. 29

4 BM

5 BM

6 Die Etappen der Umwandlung waren meist auch vom Wechsel der Leiter der Regierungsbeauftragten begleitet. In Berlin folgte auf Siegfried Wendt, der Mitarbeiter des Innenministeriums Oberst Rolf Gruner. Regierungsbeauftragter Berlin Abschlussbericht. 20.3.1990. LArchB, C Rep.830-01 Nr. 2

7 Lagezentrum. Tagesbericht Nr. 9. 12. 1.,13.1.1990. BStU, MfS, MfS ZKG 3157, Bl. 23-24

8 Arbeitsstab Berlin. Dienstbereitschaft im Monat April 1990. 5.4.1990. BStU, MfS, Liegenschaften 34, Bl. 281

9 Regierungsbeauftragter Berlin. Abschlussbericht. 20.3.1990. LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 2

10 Protokoll. 8.1.1990. LArchB, C Rep- 830-01 Nr. 29

11 MK

12 Protokoll des Verlaufs der vorbereitenden Beratung der 1. Arbeitsgruppe am 20.12.1989. 20.12.1989. LArchB, C Rep- 830-01 Nr. 29

13 MK

14 Begehung. 19.12 1989. LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 29

15 Begehung. 19.12. 1989. LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 29

16Berliner Zeitung Link in Arbeit

17 Es handelt sich um Ulrike und Gerd Poppe, die damals für unterschiedliche Bürgerrechtsgruppierungen am zentralen Runden Tisch saßen.

18 Regierungsbeauftragter Berlin. Abschlussbericht. 20.3.1990. LArchB, C Rep.830-01 Nr. 2

19 Bericht der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen Bezirksamtes für Nationale Sicherheit Berlin. 7.2.1990 (k). LArchB C Rep 830-01 Nr. 2

20 Bericht der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen Bezirksamtes für Nationale Sicherheit Berlin. 21.2.1990

21 Regierungsbeauftragter Berlin Abschlussbericht. 20.3.1990. LarchB, C Rep. 830-01 Nr. 2

22 Lagezentrum. Tagesbericht Nr. 9. 12. 1.,13.1.1990. BStU, MfS, MfS, ZKG 3157, Bl. 23-24

23 Bericht der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen Bezirksamts für nationale Sicherheit Berlin. 7.2.1990. LArchB, C Rep 830-01 Nr. 2

24 Bericht der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen Bezirksamtes für Nationale Sicherheit Berlin. 7.2.1990. LArchB, C Rep 830-01 Nr. 2

25 ZStA. Aktenübergabe. 23.1.1990, LArchB, C Rep 830-01 Nr. 12

26 ZStA. Übergabeprotokoll. 16.2.1990. LArchB, C Rep 830-01 Nr. 12

27 Transport von Unterlagen der ehemaligen Parteiorganisation des AfNS-Bezirksamt. o.D. (vermutlich vor 8. Februar). LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 9

28 Verfassungsschutz der DDR Bezirksstelle. Berlin, Parteiorganisation Schreiben. 21.12.1989. LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 9

29 BKB. Schreiben an den RTB.2.2.1990. LArchB, C Rep 830-01, Nr. 26

30Übergabe/Übernahmeprotokoll. 23.2.1990. Larch, C Rep 830-01, Nr. 26

31 Regierungsbeauftragter Berlin. Abschlussbericht. 20.3.1990. LArchB, C Rep.830-01 Nr. 2

32 Präsidium der Volkspolizei Berlin. Feststellungsprotokoll.17.12.1989. LArchB, C Rep. 830-01 Nr. 29

33 BM