
luft CFS-Nr. 21 5.12.89 16.24
alle baefns, kaefns, leiter
in den letzten Stunden hat sich die Lage weiter zugespitzt. Vor allem der druck auf das afns und alle seine dienststellen hat zugenommen.
in fast allen baefns und kaefns haben buerger versucht, in die gebaeude und raeume einzudringen, um die vernichtung und den transport von dokumenten zu verhindern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein schreiben vom 4.12.1989, in dem ich jegliche vernichtung und jeglichen transport von dokumenten und unterlagen untersagt habe.
in einigen dienststellen der afns muszte auf die forderungen nach betreten und besichtigen sowie damit im zusammenhang auf versiegelung von raeumen und panzerschraenken eingegangen werden.
einige objekte des afns werden bereits von angehoerigen der vp sowie mitgliedern von buergerbewegungen bewacht. Gleichzeitig erfolgt eine kontrolle der personen- und fahrzeugbewegung.
mit einer weiteren zuspitzung der lage und den verstaerkten versuchen des gewaltsamen eindringens in die objekte des afns ist zu rechnen.
deshalb weise ich erneut daraufhin, dasz mit allen personen das gespraech zu suchen ist.
in den gespraechen sind die aufgaben des afns und die daraus resultierenden sicherheitserfordernisse zu erlaeutern. Dabei ist darauf zu verweisen, dasz wir nicht gegen die kontrolle unserer arbeit sind. Die spezifik unserer arbeit verlangt aber auch spezifische kontrollmethoden.
gleichzeitig sind ihnen meine weisungen zur vernichtung und zum transport von dokumenten zu erlaeutern, die am 4.12.1989 auszer kraft gesetzt wurden.
bleiben die forderungen bestehen bzw. erhoet sichder druck weiter, um gewaltsam in die objekte einzudringen, kann gemeinsam mit dem militaerstaatsanwalt, angehoerigen der vp, abgeordneten und waelern der buergerbewegungen (z.b. sprecherguppen) eine begehung der objekte vorgenommen werden, forderungen zur versiegelung von raeumen und panzerschraenken koennen realisiert werden.
dabei ist jedoch zu verhindern, dasz unberechtigte personen einsicht in unterlagen erhalten oder gar in deren besitz gelangen.
gemeinsam mit der vp den oertlichen organgen und vor allem auch den neuen buergerrechtsbewegungen (asicherheitspartnerschaft) sind masznamen zur sicherung der dienstgebaeude einzuleiten.
entsprechend der lageentwicklung folgen weitere weisungen.
afns, leiter
schwanitz
generalleutnant
(cfs 29 -luft- vom abs.)